Der Wasserverband Mattig wurde am 26. Februar 1999 gegründet und ist eine Körperschaft öffentlichen Rechtes laut § 87 Abs. 1 WRG 1959, dem folgende Gemeinden angehören:
- Stadtgemeinde Braunau am Inn
- Gemeinde Burgkirchen
- Marktgemeinde Helpfau-Uttendorf
- Gemeinde Jeging
- Gemeinde Lengau
- Gemeinde Lochen
- Stadtgemeinde Mattighofen
- Marktgemeinde Mauerkirchen
- Gemeinde Munderfing
- Gemeinde Palting
- Gemeinde Perwang
- Gemeinde Pfaffstätt
- Gemeinde Schalchen
- Gemeinde St. Peter a.H.
- Marktgemeinde Mattsee
- Gemeinde Obertrum
- Gemeinde Seeham
- Mattigtaler Wassergenossenschaft
Vorstand
- Obmann:
- Bgm. Josef Leimer, Gemeinde Helpfau-Uttendorf
- Obmann-Stellvertreter:
- Kassier:
- Bgm. Georg Hofstätter, Gemeinde Burgkirchen
- Schriftführer:
- Bgm. Martin Voggenberger, Gemeinde Munderfing
Aufgaben
- Die Tätigkeit des Verbandes erstreckt sich auf das Einzugsgebiet der Mattig und des Schwemmbaches innerhalb der jeweiligen Mitgliedsgemeinde.
- Der Zweck des Verbandes ist, wobei insbesondere auf Natur- und Landschaftsschutzgesetz sowie auf die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer Bedacht zu nehmen ist:
- Errichtung und Instandhaltung von Hochwasser-Schutzanlagen wie Hochwasser-Rückhaltebecken und Schutzdämmen
- naturnahe Gestaltung von ausgebauten Gewässerstrecken
- Instandhaltung von natürlichen Gewässern
- der Betrieb und die Instandhaltung von Wasseranlagen des Verbandes
- Ökologische Verbesserung regulierter Gewässerabschnitte
- Herstellung der Durchgängigkeit für aquatische Lebewesen (Fische u. Kleinlebewesen) gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinien