Geschichte(n)

Historische Entwicklung

Die Gewässer des Mattigtales werden schon seit mindestens 300 Jahren für die wirtschaftliche Nutzung herangezogen. Bau von Bewässerungsanlagen, die Wasserkraftnutzung für Mühlen und Hammerwerke, Anlage und Speisung von Fischteichen erforderten bauliche Maßnahmen an den Bächen. Historische Karten belegen diese Nutzungsformen. Der Schwemmbach ist der längster Nebenfluss der Mattig und wurde bereits ab dem Jahr 1765 zum Zwecke der Holztrift begradigt und umgelegt.

Der Zweck der Holztrift bestand darin, die gewonnenen riesigen Brennholzmengen aus dem südöstlichen Teil des Kobernaußerwaldes auf dem ununterbrochenen Wasserweg bis Dietfurt bei Braunau zu transportieren. Dort wurde das Holz auf einem ausgedehnten Lagerplatz vorübergehend deponiert und ab Hagenau (der früheren Mattigmündung) auf dem Inn auf Plätten oder Flößen flussabwärts weitertransportiert.

Mattigregulierung und Flussbau von 1910 bis 1980

Nach den verheerenden Hochwässern der Jahre 1897 und 1898, in denen vor allem in der Mattigstrecke abwärts Seibersdorf, aber auch in Pfaffstätt, am Brunnbach in Mauerkirchen und am Schwemmbach in Munderfing große Schäden entstanden, wurde in Juni 1900 mit den Regulierungsarbeiten in der Mündungsstrecke, im Jahr 1901 mit der Ortsregulierung Pfaffstätt, begonnen.

In den nächsten Jahrzehnten erfolgten keine großen Regulierungsprojekte an der Mattig. Es erfolgten lediglich Uferbruchbehebungen und Instandhaltungsarbeiten. Die zweite Regulierungsphase wurde durch die großen Hochwässer 1954 und 1959 eingeleitet, welche wiederum große Verwüstungen im mittleren Mattigtal und auch erhebliche Schäden an den Wasserkraftanlagen und den Wehren hinterließen.

Mattigregulierung der 1980er Jahre

Aufgrund der breitflächigen Überflutungen des Mattigtales, verbunden mit der Bewirtschaftungsänderung der landwirtschaftlichen Flächen und dem boomartigen Vordringen der Bebauung in die Überflutungsbereiche seit den 1960er Jahren, entschloss man sich zur Regulierung des Mattiglaufes zwischen Seibersdorf und Mauerkirchen. Die Projektierung sah eine Streckung des gewundenen Bachlaufes, Absenkung der Sohle und Ausbau eines Regulierungsprofiles für eine Abfuhrkapazität von 90 m³/s (=HQ100) vor. In Bereichen ohne Bebauung wurde ein Ausbaugrad von 30 m³/s gewählt. Dies entspricht ca. einem HQ5.

Begonnen wurde mit der Hochwasserfreilegung in Forstern, St. Georgen und Biburg. Die Ausführung erfolgte noch streng projektkonform. Im letzten Bauabschnitt wurden jedoch bereits neuere Erkenntnisse der Gewässerökologie und des naturnahen Wasserbaues in der Sohlgestaltung eingebunden. Von den 5 geplanten Bauabschnitten kamen nur 3 zur Ausführung, da die damaligen Projektierungsgrundsätze nicht mehr den heutigen Anforderungen an Schutzziele (zum Teil werden keine Siedlungsgebiete, sondern nur landwirtschaftliche Nutzflächen geschützt) und Ökologie gerecht werden.

Eine Trendwende im Wasserbau

Standen zu Beginn der Projektierungen der neuen Mattigregulierung Mitte der 1970er Jahre noch sehr technisch-geometrische Formen im Vordergrund jeder Planung und wurde wenig Bedacht auf die Mattig als Lebensraum Bedacht gelegt, so änderte sich dies im Zuge der folgenden 20 Jahre wesentlich:

  • Die Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers steht heute gleichberechtigt neben dem Bedürfnis nach Hochwasserschutz
  • Uferbruchbehebungen mit Wasserbausteinen nur noch in unbedingt notwendigen Ausmaß
  • Die Pflanzung von standortgerechten Ufergehölzen als landschaftsprägendes Element der Gewässer
  • Uferrandstreifenprogramme werden entwickelt, um wertvolle bachnahe Flächen für die Gewässerentwicklung zu sichern
  • Erstellung und Umsetzung von gewässerökologischen Leitbildern

Weiters werden heutige Hochwasserschutzprojekte unter dem Aspekt erstellt, dass der natürliche Überflutungsraum so weit als möglich erhalten bleibt und Maßnahmen am Gewässer nur im unumgänglichen Ausmaß erfolgen.